Was könnte das heißen?

"Es zielt dahin, das psychiatrische Denksystem und somit das psychiatrische Verständnis von "Krankheit" in Frage zu stellen. In dem Maße in dem Begriffe wie "Geisteskrankheit" und "Psychopathologie" eher als moralische, wertende, normative Probleme denn als medizinische diskutiert werden, verlieren die psychiatrisch-strafrechtlichen Übereinkünfte und Regeln ihre Berechtigung: das Strafrecht kann nicht mehr wie bisher mit der naturwissenschaftlichen Hilfe von Seiten der Psychiatrie rechnen. Damit eröffnet sich jedoch die Chance für die Juristen und den Gutachter, unbeweisbare Annahmen über die "Anlage" des Menschen preiszugeben, die alten Dichotomien "Gesundheit" und "Krankheit" weitgehendst fallenzulassen und sich statt dessen den Entstehungsbedingungen von abweichendem Verhalten und damit sozialen Prozessen vermehrt zuzuwenden." (Walter Kargl: "Krankheit, Charakter und Schuld" in NJW 1975, 558ff).
Das bedeutet
· das Ende des Kriteriums "Unzurechnungsfähig".
· das Ende einer staatlich prohibitionistischen Drogenpolitik.
· das Ende von Zwangspsychiatrie.
Und könnte statt Strafe und Haft auch eine Separation genügen?
Utopisch?
Frage sich der Zweifler, warum er strafen will:
Können dadurch die Folgen eines Verbrechens ungeschehen gemacht werden?
Kann Strafe Trauer ersetzten oder Hass besänftigen, Friede in die Gefühle bringen?
Folgt aus der Unversöhnlichkeit des Nichtstrafens nicht eine viel schärfere Verurteilung und Verachtung der verbrecherischen Tat?

PatVerfü sprengt Zwangspsychiatrie

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